Bremer Erwerbslosenverband http://bev.blogsport.de Wed, 09 May 2012 13:19:00 +0000 http://wordpress.org/?v=1.5.1.2 en Protest gegen Leiharbeitsmesse http://bev.blogsport.de/2012/05/07/protest-gegen-leiharbeitsmesse/ http://bev.blogsport.de/2012/05/07/protest-gegen-leiharbeitsmesse/#comments Mon, 07 May 2012 12:28:24 +0000 Administrator Allgemein http://bev.blogsport.de/2012/05/07/protest-gegen-leiharbeitsmesse/ Am Samstag den 12. Mai findet erneut eine Show der Leiharbeitsfirmen in der waterfront statt.

Der Bremer Erwerbslosenverband ruft gemeinsam mit anderen Gruppen zu einer Protestkundgebung auf.

12. Mai 13 bis 14 Uhr vor dem Lichthaus

Leiharbeit abschaffen

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Renteneintritt mit 63 Jahren http://bev.blogsport.de/2012/05/07/renteneintritt-mit-63-jahren/ http://bev.blogsport.de/2012/05/07/renteneintritt-mit-63-jahren/#comments Mon, 07 May 2012 12:25:20 +0000 Administrator Allgemein http://bev.blogsport.de/2012/05/07/renteneintritt-mit-63-jahren/ Staatlicher Rentenklau

Hurra, die Wende auf dem Arbeitsmarkt kommt !

Ab 2012/13 weniger Hartz IV EmpfängerInnen absehbar !

2008 wurde von der großen Koalition aus SPD und CDU beschlossen: Erwerbslose Hartz IV BezieherInnen müssen mit 63 in Rente. Jetzt geht’s los. Der Geburtsjahrgang 1950 fällt ab 2013 nicht mehr unter die frühere „58iger Regelung“ und das Geburtsjahr 1949 die nach dem 1. Januar 2008 arbeitslos geworden sind, bekommen mit dem Näherrücken des 63. Geburtstages Post vom Jobcenter mit der Aufforderung einen Rentenantrag zu stellen. Mit dem Beginn der möglichen Rentenzahlung, ab dem Folgemonat nach dem 63stigsten, wird dann der Hartz IV Bezug eingestellt. Basta !

Schön, könnte man denken, endlich das Rentenalter genießen. Aber das Ganze hat einen finanziellen Haken. Während auf der einen Seite das Rentenalter in Schritten auf 67 Jahre angehoben wird, sollen erwerbslose Hartz IV EmpfängerInnen zwangsweise mit 63 Jahren frühverrentet werden und dabei Rentenkürzungen hinnehmen.

Ein Widerspruch ? Nein !

Denn erst mit dem Eintritt des offiziellen Rentenalters (Im Jahre 2012 mit 65 Jahren und drei Monaten) ist eine Rente ohne Abschläge (Kürzungen) möglich. Geht Mensch früher in Rente, wird die Rente für jeden Monat des vorzeitigen Renteneintritts um 0,3 Prozent gekürzt. War bislang die Zwangsverrentung durch die Jobcenter nur möglich wenn es keine Rentenkürzung wegen vorzeitigem Antritts gab, ist dies jetzt möglich. Und davon machen die Jobcenter vermehrt Gebrauch. Den vorzeitigen Renteneintritt bei Einstellung der Hartz IV Leistungen müssen die Betroffenen mit Rentenkürzungen bezahlen.

Ein Beispiel: Brunhilde (Geburtsjahr 1949) ist im Sommer 2008 arbeitslos geworden. Nach Auslaufen des Arbeitslosengeld I Anspruchs hat sie im Sommer 2010 Hartz IV beantragt. Damit fällt sie nicht mehr unter die 58iger Schutzregelung. Das Jobcenter fordert sie auf zum 1. Juni 2012 einen Rentenantrag zu stellen, da sie mit ihrem Geburtstag am 24. Mai 2012 63 Jahre alt wird.
Mit 65 Jahren und 3 Monaten hätte Brunhilde einen Rentenanspruch von 930 Euro Brutto (entspricht 858 Euro netto). Da das Jobcenter sie zur vorzeitigen Rentenantragstellung zwingt, wird die Bruttorente um 27 Monate mal 0,3 Prozent = 8,1 Prozent gekürzt und beträgt dann noch 854,70 Euro. Damit bekäme sie eine Nettorente von 788 Euro ausgezahlt. Ein monatlicher Verlust von 70 Euro. Mit einer Lebenserwartung von 83 Jahren spart die Rentenkasse ca. 16 800 Euro.
Zwangsverrentungen bringen also einen hohen Einspareffekt, da ca. 100 000 Menschen ab 2013 pro Jahr in den verarmten Ruhestand geschickt werden können.

Auch Menschen, die noch in den Genuss der 58iger Regelung gekommen sind, und deren Arbeitslosengeldbezug nach 2008 unterbrochen wurde, fallen nicht mehr unter die Schutzregelungen. Dies ist zum Beispiel bei Überschreiten der Ortsabwesenheitszeiten (mehr als drei Wochen) oder bei kurzzeitiger Beschäftigung die den Leistungsbezug von ALG I oder ALG II unterbricht, der Fall.

Aber es gibt ein paar Ausnahmeregelungen für die Zwangsrente mit 63 Jahren. Diese sind:

- Sie erhalten Hartz IV ergänzend zum Arbeitslosengeld I, dann endet die Hartz IV Zahlung mit
dem Auslaufen des Arbeitslosengeld I über den 63igsten hinaus.

- Sie bekommen Hartz IV als Ergänzung zum Lohn. Dann wird Hartz IV weiterhin gezahlt, wenn
die wöchentliche Stundenzahl mindestens die Hälfte Ihres individuellen Arbeitsvermögens
ausmacht. Dies gilt nicht für 400 Euro Jobs.

- Sie innerhalb von drei Monaten sowieso in eine ungekürzte Altersrente gehen können.

- Sie dem Jobcenter einen Arbeitsantritt innerhalb der nächsten drei Monate glaubhaft machen
können. Dazu sind schriftliche Einstellungszusagen oder ein Arbeitsvertrag notwendig.

Vorerst ist es noch möglich als Schwerbehinderter mit 63 Jahren in ungekürzte Altersrente zu gehen. Dies setzt die Anerkennung der Schwerbehinderung mit mindestens 50 Prozent voraus. Wenn Sie gesundheitliche Einschränkungen haben und keine Aussichten bestehen bis zum 63 Lebensjahr wieder in Arbeit zu kommen, können Sie eine Rentenkürzung ab 63 mittels Anerkennung der Schwerbehinderung vermeiden. Dieser Weg ist jedoch nicht einfach und oftmals nur über Widerspruch und Klage durchsetzbar. Deshalb sollte rechtszeitig damit begonnen werden.

In jedem Fall ist es ratsam eine unserer Beratungsstellen aufzusuchen, denn gegen so manchen Bescheid des Jobcenter ist erfolgreicher Widerstand möglich. So ist die grundsätzliche Frage noch nicht entschieden, ob das Jobcenter überhaupt zu einem Verzicht auf erarbeitete Versicherungsleistungen aus der Rentenversicherung zwingen kann.

Offene Beratung des BEV ohne Terminvergabe:

Lindenstraße 1b Lahnstraße 16

Montag 9.00 – 13.00 Uhr Montag 10 – 14 Uhr
Dienstag 9.00 – 13.00 Uhr Dienstag 10 – 14 Uhr
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 15 – 18 Uhr
14.00 – 17.00 Uhr

(Stand April/2012)
Bremer Erwerbslosenverband, Lindenstr. 1 B, 28755 Bremen Tel. 0421-69 60 808
bev-bremen@email.de www.bev-bremen.de
V.i.S.d.P. Herbert Thomsen, Lindenstr. 1 B, 28755 Bremen

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Maßnahmen: Neues zum 1. April http://bev.blogsport.de/2012/04/13/massnahmen-neues-zum-1-april/ http://bev.blogsport.de/2012/04/13/massnahmen-neues-zum-1-april/#comments Fri, 13 Apr 2012 09:06:45 +0000 Administrator Allgemein http://bev.blogsport.de/2012/04/13/massnahmen-neues-zum-1-april/ Mit dem 1. April 2012 treten eine Reihe Änderungen der sogenannten Beschäftigungsförderung in Kraft. Erfahrungen über die praktischen Auswirkungen wird es folglich erst viel später geben. Es scheint jedoch, dass sich die jetzigen Zustände noch einmal verschlechtern werden.

Das wichtigste in Kürze:
1. Die berüchtigten „Ein-Euro-Jobs“ bleiben erhalten. In Bremen wird die Reduzierung der Regiemittel aus dem Etat der Jobcenter an die Träger von der Landesregierung durch eine andere Verteilung der Mittel des Europäischen Sozialfonds ausgeglichen. Daher wird es in Bremen zu keiner relevanten Senkung der „Ein-Euro-Job“ Stellen kommen. Lediglich die Träger der Arbeitslosenbetreuungsindustrie werden sich noch mehr anstrengen, durch die „Ein-Euro-Jobber“ noch mehr marktgängige Dinge fertigen zu lassen, mit denen sich Geld verdienen läßt. Dies wird ihnen dadurch erleichtert, da zukünftig in den „Ein-Euro-Job“ Maßnahmen auch offiziell keine Fortbildungsanteile mehr enthalten sein werden. Die sind für die meisten TielnehmerInnen bisher auch schon „ausgefallen“, aber jetzt steht dies auch auf dem Papier.

2. Die Maßnahmen der Entgeltvariante AGH E (ca. 500 Stellen in Bremen mit einem Bruttolohn von 1100 bis 1500 Euro / ohne Arbeitslosenversicherung) entfallen ersatzlos, damit wird das für viele Menschen angenehmste, weil am besten bezahlte, Maßnahmeinstrument entfallen.

3. Neu sind die „Förderung von Arbeitsverhältnissen“ (FAV) die zukünftig neben den EEJ die wesentliche Ausbeutungsförderungsinstrumente der Jobcenter ausmachen.
FAV sind eine zeitlich, auf maximal zwei Jahre befristet Förderung der Beschäftigung. Diese FAV können sowohl in gemeinnützigen Einrichtungen, dem Staat als auch privaten Unternehmen durchgeführt werden. Alle bisherigen Einschränkungen durch Zusätzlichkeit oder öffentliches Interesse entfallen.
Der Zuschuss an die Unternehmen ist beschränkt auf höchstens 75 Prozent der Kosten der Stelle, also einschließlich der sogenannten Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Der Lohn richtet sich nach ortsüblichen, d.h. den im jeweiligen Betrieb gezahlten Löhnen. Folglich sind Stundenlöhne von 6 bis 15 Euro möglich.
Allerdings wird in den FAV auch kein Beitrag zur Arbeitslosenversicherung gezahlt, was zur Folge hat, dass keine Ansprüche auf ALG I erworben werden und nach Ende der Maßnahme gleich wieder Hartz IV in voller Höhe fällig wird.

Mit dem „Arbeitgeber“ ist ein Arbeitsvertrag abzuschliessen, somit entsteht ein reguläres Arbeitsverhältnis, dass allerdings befristet ist und keine Ansprüche auf Weiterbeschäftigung, nach Ende der Maßnahmezeit, beinhaltet.

Und natürlich ist nicht zu vergessen: Bei Jobabbruch oder dem Nichtantritt gibt es eine Sanktion, denn freiwillig sind diese Jobs nicht.

Die FAV weisen hinsichtlich der Form des Lohnzuschusses hohe Ähnlichkeiten mit der „Bürgerarbeit“ auf. Allerdings dürfte das völlige Fehlen von Zusätzlichkeitskriterien, die bisher für die meisten Maßnahmen gegolten haben zu einer noch deutlicheren und direkteren Lohnsubvention von KapitalistInnen und damit der direkten Profitförderung dienen.

Ein anschauliches Beispiel dafür, dass sich die hiesigen KapitalistInnen nicht mehr damit zufrieden geben durch Jobcenter und die Träger der Arbeitslosenbetreuungsindustrie weichgespülte, passend qualifizierte Arbeitskräfte einstellen zu können, sondern selbst die Profite aus der „aktiven Arbeitsmarktpolitik einsacken wollen.

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Sanktionspraxis völlig absurd http://bev.blogsport.de/2012/03/23/sanktionspraxis-voellig-absurd/ http://bev.blogsport.de/2012/03/23/sanktionspraxis-voellig-absurd/#comments Thu, 22 Mar 2012 22:04:26 +0000 Administrator Allgemein http://bev.blogsport.de/2012/03/23/sanktionspraxis-voellig-absurd/ Jobcenter Bremen bricht mit Sanktionspraxis das Grundgesetz.
Seit Monaten ist eine deutliche Zunahme der von den Jobcentern ausgesprochenen Sanktionen zu verzeichnen. Vor allem der Abbruch oder die Verweigerung von Leiharbeit und Niedriglohnarbeitsverhältnissen wird mit drastischen Kürzungen geahndet.
Ein aktuelles Beispiel verdeutlicht den menschenverachtenden Charakter der Sanktionspraxis.
Ein Familienvater mit drei Kindern wurde vom Jobcenter verpflichtet sich bei zwei Zeitarbeitsfirmen vorzustellen die eine Aushilfstätigkeit angeboten haben. Diese Tätigkeiten wurden im Herbst 2011 mit 7,89 Euro pro Stunde entlohnt.

Die Aufforderung des Jobcenters sich zu bewerben erging am 13. September. Der Familienvater hatte jedoch bereits schlechter Erfahrungen in Leiharbeitsfirmen gesammelt und bewarb sich zeitgleich auf eine Festanstellung, die ihm auch zugesagt wurde und die er am 5. Oktober antrat. Hier verdient er deutlich besser als in der Leiharbeit.

Der Arbeitsantritt wurde dem Jobcenter umgehend mitgeteilt, welches daraufhin die Hartz IV – Leistungen für Oktober 2011 ablehnte.

Der schikanöse Wahnsinn setzte sich jedoch am 12. Januar 2012 fort. Jetzt verhängte das Jobcenter eine Sanktion für drei Monate von 30 Prozent der Regelleistung, da die Bewerbungen bei den Leiharbeitsfirmen im September 2011 nicht vorgenommen wurden. Die Sanktion greift jedoch nicht, da derzeit gar keine Leistungen an die Familie gezahlt werden. Sie wurde vorsorglich ausgesprochen, um im Falle der Neuantragstellung innerhalb des Sanktionszeitraums einen Kürzungsgrund herzustellen und gegebenenfalls bei einem zweiten Sanktionsgrund gleich volle 60 Prozent der Regelleistung kürzen zu können.

Nicht nur, dass mit der Sanktion gegen das im Grundgesetz verbriefte Recht der freien Berufswahl verstoßen wurde es offenbart die Willkürpraxis der Jobcenter. Durch die Aufnahme einer um 400 Brutto monatlich besser bezahlte Arbeit als die vom Jobcenter angebotenen Leiharbeitstätigkeiten wurde der Leistungsbezug von Hartz IV vermieden. Allein die Tatsache sich den Anweisungen von JobcentermitarbeiterInnen zu widersetzen reicht offensichtlich aus, um das Einkommen von Menschen noch deutlicher unter die Armutsgrenze abzusenken als der komplette Hartz IV Satz.

An diesem Beispiel wird einmal mehr die politische Zielstellung der gesetzlich verordneten Sanktionspraxis der Jobcenter deutlich: Der Zwang zur Arbeitsannahme im Niedriglohnbereich und vor allem in der Leiharbeit. Dies dient ausschließlich dem Profistreben der Unternehmen. Denn die gerade gemeldeten 108 Milliarden Euro Profit der 30 DAX Konzerne in 2011 haben auch ihre Ursache im Niedriglohn.

Die Zurichtung zu Niedriglohn, in früheren Jahrhunderten von Armenhäusern und Knästen vollzogen, wird heute durch Hartz IV verordnet und von den Jobcentern durchgesetzt.

Der Bremer Erwerbslosenverband unterstreicht noch einmal seine Forderung nach Abschaffung der Sanktionsmöglichkeiten (§31ff SGB II), da diese ausschließlich der Förderung von Niedriglohn dienen.

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Finanzsenatorin kassiert Geld für Hartz IV Kinder http://bev.blogsport.de/2012/02/29/finanzsenatorin-kassiert-geld-fuer-hartz-iv-kinder-2/ http://bev.blogsport.de/2012/02/29/finanzsenatorin-kassiert-geld-fuer-hartz-iv-kinder-2/#comments Wed, 29 Feb 2012 12:12:24 +0000 Administrator Allgemein Erklärung http://bev.blogsport.de/2012/02/29/finanzsenatorin-kassiert-geld-fuer-hartz-iv-kinder-2/ Bildungs- und Teilhabepaket ist krank.
Die Vorlagen auf der Sitzung der Deputation für Soziales am 24. Februar haben die Vorwürfe des BEV vom Sommer 2011 bestätigt. Mehr als die Hälfte der vom Bund nach Bremen geflossenen Mittel für Bildung- und Teilhabe wurden von der Sozialbehörde und Jobcenter nicht ausgegeben und gehen jetzt als Sondereinnahme an das Finanzressort.Im Jahre 2011 wurden für Klassenfahrten, Schulessen, Fahrtkosten, Nachhilfe und Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen nur 7,048 Millionen Euro ausgegeben. Für diesen Zweck wurden jedoch vom Bund 16,5 Millionen nach Bremen überwiesen.
Ursache dürfte erstens die schleppende Informationspolitik der Sozialbehörde, zweitens der bürokratische Verwaltungsaufwand, insbesondere für die beantragenden Eltern, drittens die zu zahlreichen Klagen führende restriktive Bewilligungspraxis gewesen sein.
Nach Auffassung des BEV liegt die wesentliche Ursache jedoch vor allem in der Anlage des Bildungspakets selbst. Der diskriminierende Charakter der Einzelbeantragung von Zuschüssen zum Mittagessen, Mitgliedsbeiträgen in Sportvereinen etc. hält viele Menschen davon ab ihre Kinder in der Schul- bzw. Vereinsöffentlichkeit als Hartz IV Empfänger zu outen. Darüber hinaus ist angesichts des steten Wechsels zwischen Hartz IV Bezug befristenen Jobs etc. mit erheblichen Neubeantragungen und Wegeaufwand verbunden.
Für Sportvereine und Schulen ist die Abrechnung von „Blauen Karten“ zu einem Verwaltungsmonster geworden.
Richtig wäre es, Bildung und die damit verbundenen Aufwendung wie Mittagessen, Nachhilfe und Fahrtkosten generell kostenfrei anzubieten. Dies würde alle Kinder gleichermaßen erreichen und Diskriminierungsmerkmale vermeiden.

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